Allgemeine Geschäftsbedingungen

oder: Das Kleingedruckte

Präambel

Als freiberuflicher Autor, Systemischer Berater und Wissenschaftler bin ich persönlich, eigenverantwortlich und fachlich selbst tätig. Die BFB-Mitgliederversammlung hat 1995 folgende Definition des „Freien Berufs“ verabschiedet, die die in ihren wesentlichen Punkten Eingang in die Legaldefinition des § 1 Abs. 2 S. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefunden hat.: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." (Quelle: http://www.freie-berufe.de/ueber-die-freien-berufe/definition-und-profil.html)

I Allgemeiner Teil

1. Vertragsabschluss

Angebote von Herrn Jochen Hanisch sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (auch per eMail) von Herrn Jochen Hanisch zustande. Die Rechnungsstellung kommt einer Bestätigung gleich.

2. Vergütung

Sollte eine Vergütung im jeweiligen Auftrag nicht aufgeführt sein, gilt die bei Vertragsschluss auf der Webseite ausgewiesene Preisliste von Herrn Jochen Hanisch als vereinbart. Herr Jochen Hanisch ist berechtigt, als Verzugsschaden 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Herrn Jochen Hanischs sonst zustehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Kunden können mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von Herrn Jochen Hanisch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Rechte an den Leistungen

Sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrecht, im Zusammenhang mit der Beauftragung verbleiben bei Herrn Jochen Hanisch. Herr Jochen Hanisch bleibt auch berechtigt, Rechte an den Leistungen bzw. Waren auf sich oder einen Dritten anzumelden und weiter zu lizenzieren.

4. Haftung

Herr Jochen Hanisch haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für anfängliches Unvermögen und das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wird in der Höhe auf das Zweifache der Vergütung der Beratungsleistung. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Herr Jochen Hanisch nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf die Höhe der Vergütung begrenzt. Die vorgehenden Regelungen gelten auch für leitende Angestellte sowie Mitarbeiter und Subunternehmer von Herrn Jochen Hanisch.

II Beratungsleistungen

Die Regelungen in diesem Teil gehen als besondere Bestimmungen für Beratungsleistungen den Regelungen im Teil I. und IV vor oder ergänzen diesen. Weitere Teile dieser AGB finden auf Beratungsleistungen keine Anwendung, es sei denn, es wird ausdrücklich auf diesen Teil Bezug genommen.

5. Leistungen

Die als Gegenstand diese Vertrages von Herrn Jochen Hanisch zu erbringende Leistung wird inhaltlich und zeitlich bei Fehlen von vertraglichen Vorgaben der Parteien unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden von Herrn Jochen Hanisch vorgegeben. Herr Jochen Hanisch erstellt bei Beratungsleistungen über mehr als drei Monate in regelmäßigen Abständen jedoch spätestens zum jeweiligen Quartalsende (1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.) Reflextionsberichte, welche die Leistungen des folgenden Quartals konkretisieren.

6. Vergütung

Die Vergütung ist zum Anfang eines Beratungsmonats fällig. Beginnt die Tätigkeit innerhalb eines Monats ist der auf den ersten Monat entfallende wöchentliche Anteil zu Beginn der Tätigkeit fällig. Ist für eine Beratungsleistung eine Pauschale für die gesamte Beratung vereinbart, ist der Pauschalbetrag monatsanteilig auf die Dauer der Tätigkeit zu verteilen und die Teilbeträge sind entsprechend Satz 1 fällig. Bereits geleistete Vergütung ist im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags nicht zurückzuerstatten. Die Geltendmachung weitergehender Forderungen behält sich Herr Jochen Hanisch ausdrücklich vor.

7. Kosten

Reisekosten, die im Zusammenhang mit Beratungsleistungen entstehen, sind vom Kunden unter Vorlage der Belege zu tragen. Herrn Jochen Hanisch informiert den Kunden vor Antritt einer Reise über das gewählte Reiseverkehrsmittel. Herr Jochen Hanisch ist berechtigt innerhalb Europas Business Klasse zu fliegen, 1. Klasse Bahn zu fahren und 0,55 € je Autokilometer abzurechnen. Der Kunde übernimmt die Kosten der Verpflegung und Übernachtung, die bei von Herrn Jochen Hanisch und seinen eingesetzten Mitarbeitern entstehen. Die Kosten sind von Herrn Jochen Hanisch vorher mit dem Kunden abzusprechen und von diesem zu bestätigen. Für Telefon-, Telefax- und weitere Telekommunikation (z.B. eMail, SMS, etc.) ist vom Kunden je Monat eine Pauschalgebühr i.H.v. 5,00€ an Herrn Jochen Hanisch zu zahlen. Bei Leistungen kürzer als ein Monat ist der Betrag wochenanteilig zu entrichten. Botendienste sind entsprechend der tatsächlich angefallenen Kosten auszugleichen.

8. Vertragsdauer

Der Beratungsvertrag wird, sollte von den Parteien eine Dauer oder ein Erreichen eines Beratungsziels nicht vereinbart sein, auf unbestimmte Zeit ab Vertragsschluss geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen.

III Warenkauf

[ENTFÄLLT]

IV Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

Änderungen der Bedingung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Regelung der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, ausgenommen die Regelungen, die auf die Anwendung ausländischen Rechts verweisen. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für sämtliche Streitigkeiten Brühl als Gerichtsstand vereinbart.
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